Stiftung Rödgen-Wilnsdorf

Zukunft braucht Herkunft

Für Menschen in Anzhausen, Flammersbach, Niederdielfen,
Oberdielfen, Obersdorf/Rödgen, Wilden,
Wilgersdorf und Wilnsdorf.

Unser Anliegen:
Helfen Sie uns, Gutes zu tun

Liebe Gemeinde,
wir bitten Sie, die Arbeit Ihrer Kirchengemeinde dauerhaft  zu unterstützen.
Wir wollen eine Gemeinde sein, in der Raum ist für vielfältige Begegnungen unterschiedlicher Menschen miteinander und mit Gott.
Helfen Sie uns bitte, die positive und erfolgreiche Entwicklung zu sichern.
Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen!

Antrag zum Download als pdf►

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Für die Menschen –
Die Stiftung unterstützt

    • Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit
       
    • gemeindepädagogische Aufgaben, Kurse, Schulungen und Freizeiten
       
    • kirchlich kulturelle Events, z.B. Kunst und Musik in der Kirche
       
    • gemeindlich soziale Aufgaben, z.B. Besuchsdienste
       
    • Angebote für Familien und Alleinerziehende
       
    • die Unterhaltung und den Betrieb der denkmal-geschützten Gebäude und aller weiteren Gebäude der Kirchengemeinde in allen Gemeindeteilen
       
    • neue Ideen und Impulse

Wer stiftet, tut Gutes –
Ihre Möglichkeiten

Haben Sie schon einmal mit dem Gedanken gespielt, einen Teil Ihres Vermögens für einen sinnvollen Zweck einzusetzen? Für die heutige, aber auch für folgende Generationen. Möchten Sie Ihrer Verbundenheit zur evangelischen Kirchengemeinde Rödgen – Wilnsdorf Ausdruck verleihen, dann bedenken Sie uns doch bei Geburtstagen, Jubiläen, Trauerfällen etc.
Auch kleine Spendenbeträge, Daueraufträge oder Zustiftungen sind uns herzlich willkommen.

Über das neue
Stiftungsgesetz

Die Stiftung kann durch Schenkung, Spende, Übertragung von Eigentum oder durch letztwillige Erklärung gefördert werden.
Eine Stiftung ist auf Dauer angelegt. Sie ist verpflichtet, das angelegte Stiftungsvermögen in vollem Umfang zu erhalten.
Nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen oder Spenden werden zur Verwirklichung des Stiftungszwecks eingesetzt.
Ihre Unterstützung unserer Stiftung hilft Schenkungs- und Erbschaftssteuer zu senken und wirkt sich zudem bei der Einkommensteuer aus:

    • Zustiftungen wie Spenden sind steuerlich abzugsfähig
       
    • Bis zu 20.450 Euro können jährlich zusätzlich zu anderweitigen Spenden noch als Zuwendungen oder Zustiftungen steuerlich absetzbar der Stiftung zur Verfügung gestellt werden.
       

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer entfällt, wenn Vermögen testamentarisch oder als Schenkung auf die Stiftung übertragen wird. Erben können ihrerseits die zu zahlende Erbschaftssteuer minimieren, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach Antritt des Erbes einen Teil in die Stiftung investieren.
Im Erbschafts- und Stiftungsrecht sachkundige Fachleute können von uns gerne vermittelt werden.

Konto / Bankverbindung:
Empfänger: Ev.-Ref. Kirchengemeinde Rödgen – Wilnsdorf
Bank: Sparkasse Siegen
IBAN: DE79 4605 0001 0055 0044 69

BIC: WELADED1SIE
Verwendungszweck: Ev. Stiftung Rödgen – Wilnsdorf

Ansprechpartner:

Karin Pruin

Tel.: 0271 39330333

E-Mail: stiftung@evkg-roewi.de